Die Hessische Landesregierung (die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) plant durch das „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“ umfangreiche Zuverlässigkeits- bzw. Sicherheitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz auch für bei zivilgesellschaftlichen Trägern Tätigen im Bereich Präventionsarbeit, politische Bildung, Angehörigenberatung und Intervention u.a. im Themenfeld Rechtsextremismus.
Dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. ein Positionspapier herausgegeben, in dem sie auf das Subsidiaritätsprinzip, den unverhältnismäßigen Generalverdacht, Datenschutz und Zugänge sowie arbeitsrechtliche Bedenken eingeht: BAG Austieg zum Einstieg zur Novellierung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes
Man steht in Gesprächen, am 08.02.2018 findet im Innenausschuss die nächste Diskussion dazu statt.